DAS DIENSTFAHRRAD-KONZEPT
Als Handelsfachpartner von JobRad informieren wir dich gern darüber, wie Du als „JobRadler“ kostengünstig und clever fahrradmobil wirst: Sollte Dein Arbeitgeber das Konzept anbieten, lease Dein Wunschrad bequem über eine Gehaltsumwandlung. Das heißt, Dein Arbeitgeber behält den Anteil der Leasingrate einfach aus Deinem Bruttogehalt ein. Und da das Dienstwagenprinzip seit 2012 auch für Fahrräder und E-Bikes gilt, versteuer nur 1% des Fahrradpreises als geldwerten Vorteil!